Kooperationsvertrag Vorlage – Partnerschaft auf Augenhöhe

Wenn zwei Agenturen oder Freelancer gemeinsam an einem Projekt arbeiten, braucht es klare Regeln: Wer macht was, wer haftet, wie wird verteilt?

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Was ist ein Kooperationsvertrag?

Ein Kooperationsvertrag regelt die Zusammenarbeit zwischen zwei oder mehr selbständigen Unternehmen oder Freelancern für ein gemeinsames Projekt oder eine dauerhafte Zusammenarbeit. Anders als bei einer GbR oder GmbH bleiben alle Parteien rechtlich eigenständig.

Typische Konstellationen: Zwei Agenturen gewinnen gemeinsam ein Projekt – eine übernimmt Design, die andere Entwicklung. Oder ein Freelancer-Verbund tritt gemeinsam gegenüber Kunden auf. Ohne Vertrag entstehen schnell Unklarheiten über Verantwortlichkeiten und Vergütung.

Wichtig: Ein Kooperationsvertrag begründet in der Regel keine Gesellschaft. Wenn die Zusammenarbeit sehr eng wird, kann jedoch eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) entstehen – mit gemeinsamer Haftung. Das muss geregelt oder ausgeschlossen werden.

Was gehört in einen Kooperationsvertrag?

Aufgabenteilung

Wer übernimmt welche Leistungen? Klare Abgrenzung verhindert Doppelarbeit und Lücken.

Kundenverhältnis

Wer ist Vertragspartner des Kunden? Tritt eine Partei als Hauptauftragnehmer auf, die andere als Subunternehmer?

Vergütungsaufteilung

Wie wird das Honorar aufgeteilt? Prozentual, nach Stunden oder nach Leistungspaketen?

Haftungsabgrenzung

Jede Partei haftet für ihren eigenen Leistungsanteil. Gemeinsame Haftung gegenüber dem Kunden und interner Ausgleich.

Geheimhaltung

Beide Parteien haben Zugang zu Kundendaten und internen Informationen der jeweils anderen. Gegenseitige Verschwiegenheitspflicht.

Wettbewerbsverbot

Darf eine Partei den gemeinsamen Kunden später allein ansprechen? Empfehlung: Klare Regelung für eine Schutzfrist nach Projektende.

Häufige Fehler beim Kooperationsvertrag

Keine klare Aufgabenteilung – beide Parteien glauben, die andere macht es.

Kein Wettbewerbsverbot nach Projektende – eine Partei übernimmt den gemeinsamen Kunden allein.

Haftung nicht abgegrenzt – bei Problemen streiten beide über Verantwortlichkeit.

Keine Regelung, wenn eine Partei ausfällt – Krankheit, Insolvenz, Kündigung mitten im Projekt.

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Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Kooperationsvertrag und GbR?

Beim Kooperationsvertrag bleiben alle Parteien rechtlich eigenständig. Eine GbR entsteht, wenn zwei oder mehr Personen gemeinsam am Rechtsverkehr teilnehmen – dann haften alle Gesellschafter gesamtschuldnerisch. Ein guter Kooperationsvertrag schließt die GbR-Entstehung aus.

Brauche ich einen Kooperationsvertrag für jedes gemeinsame Projekt?

Für einmalige Projekte ja. Bei dauerhafter Zusammenarbeit empfiehlt sich ein Rahmen-Kooperationsvertrag, der für alle gemeinsamen Projekte gilt.

Wer ist Vertragspartner des Kunden bei einer Kooperation?

Das muss im Kooperationsvertrag geregelt sein. Oft tritt eine Partei als Hauptauftragnehmer auf, die andere als Subunternehmer. Alternativ können beide gemeinsam als Auftragnehmer auftreten – dann entsteht leicht eine GbR.

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