Werkvertrag Vorlage – schnell, einfach, rechtssicher

Beim Werkvertrag schuldest du ein konkretes Ergebnis – nicht nur Arbeitszeit. Regel Leistungsumfang, Abnahme, Vergütung und Nutzungsrechte rechtssicher.

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Was ist ein Werkvertrag?

Ein Werkvertrag (§ 631 BGB) verpflichtet den Auftragnehmer zur Herstellung eines bestimmten Werkes – also eines konkreten, abnahmefähigen Ergebnisses. Das ist der entscheidende Unterschied zum Dienstvertrag, bei dem nur die Tätigkeit selbst geschuldet wird.

Typische Werkverträge für Agenturen und Freelancer: Entwicklung einer Website, Programmierung einer App, Erstellung eines Corporate Designs oder Konzeption einer Kampagne. In all diesen Fällen gibt es ein messbares Ergebnis, das der Kunde abnimmt.

Wichtig: Bei einem Werkvertrag haftest du für Mängel am Werk. Du hast eine Gewährleistungspflicht. Dafür hast du aber auch Anspruch auf die vereinbarte Vergütung – unabhängig davon, wie lange du gearbeitet hast.

Was muss in einen Werkvertrag?

Genaue Leistungsbeschreibung

Was genau wird erstellt? Je präziser, desto weniger Streit über Scope Creep. Bei Websites: Anzahl Seiten, Funktionen, CMS-System, Browser-Kompatibilität.

Abnahmeverfahren

Wie und innerhalb welcher Frist nimmt der Kunde ab? Ohne klares Abnahmeverfahren kannst du keine Schlussrechnung stellen. Fiktive Abnahme nach X Tagen empfohlen.

Vergütung und Zahlungsplan

Festpreis oder Stundensatz? Anzahlung, Zwischenzahlung, Schlusszahlung? Regele auch, was bei Scope-Änderungen passiert.

Nutzungsrechte

Wann gehen welche Rechte an den Kunden über? Erst nach vollständiger Zahlung? Einfaches oder ausschließliches Nutzungsrecht?

Gewährleistung und Haftung

Gesetzlich 2 Jahre, kann für B2B-Verträge eingeschränkt werden. Definiere, was ein Mangel ist und wie Nachbesserungen ablaufen.

Urheberrecht und Quellcode

Wird der Quellcode übergeben? Darf der Kunde ihn weiterentwickeln lassen? Klare Regelung verhindert spätere Konflikte.

Häufige Fehler beim Werkvertrag für Digitalagenturen

Kein klar definierter Leistungsumfang – führt zu endlosem Scope Creep und Nachforderungen ohne Ende.

Kein Abnahmeverfahren vereinbart – der Kunde zahlt nicht, obwohl die Website live ist.

Nutzungsrechte erst nach vollständiger Zahlung, aber keine Rückgabepflicht geregelt – was passiert, wenn nicht gezahlt wird?

Gewährleistung nicht eingeschränkt – im B2B-Bereich ist eine Verkürzung auf 1 Jahr üblich und sinnvoll.

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So erstellst du deinen Vertrag mit vertrag.io

1

Template öffnen

Wähle die passende Vorlage oder starte mit einem leeren Template. Der AI-Assistent erstellt auf Wunsch den Erstentwurf.

2

Variablen ausfüllen

Fülle Kundenname, Vergütung, Laufzeit und alle weiteren Details aus – der Vertrag aktualisiert sich in Echtzeit.

3

PDF exportieren

Mit einem Klick als PDF exportieren. Fertig für die Unterschrift.

Häufige Fragen

Werkvertrag oder Dienstvertrag – was ist besser?

Kommt auf die Leistung an. Wenn du ein konkretes Ergebnis lieferst (Website, App, Design), ist der Werkvertrag passend. Wenn du fortlaufend tätig bist (Beratung, Support, Betreuung), eher der Dienstvertrag.

Was passiert bei Mängeln beim Werkvertrag?

Der Auftragnehmer muss nachbessern. Gelingt das nicht, kann der Auftraggeber den Preis mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Deshalb ist eine klare Mängeldefinition und Gewährleistungsregelung wichtig.

Wie regelt man die Abnahme bei Websites?

Empfehlung: Der Kunde hat 14 Tage nach Übergabe Zeit, Mängel zu melden. Meldet er sich nicht, gilt das Werk als abgenommen (fiktive Abnahme). Diese Klausel ist in vertrag.io standardmäßig enthalten.

Kann ich einen Festpreis und einen Stundensatz kombinieren?

Ja. Viele Agenturen arbeiten mit einem Festpreis für den definierten Scope und einem Stundensatz für Änderungen außerhalb des Scopes. Vertrag.io unterstützt beides über bedingte Klauseln.

Muss ich den Quellcode übergeben?

Nur wenn vereinbart. Empfehlung: Quellcode wird nach vollständiger Zahlung übergeben, Nutzungsrechte gehen über, Weiterentwicklung durch Dritte ist gestattet.

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