Arbeitsvertrag Vorlage – rechtssicher für Arbeitgeber
Ein rechtssicherer Arbeitsvertrag schützt dich als Arbeitgeber und deinen Mitarbeiter. Alle Pflichtangaben nach §2 NachwG inklusive – von Probezeit bis Urlaub.

Was muss in einen Arbeitsvertrag?
Ein Arbeitsvertrag regelt die Rechte und Pflichten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Seit dem Nachweisgesetz (§2 NachwG) bist du als Arbeitgeber verpflichtet, wesentliche Arbeitsbedingungen schriftlich niederzulegen – bereits am ersten Arbeitstag.
Die Pflichtangaben umfassen: Name und Anschrift der Parteien, Beginn des Arbeitsverhältnisses, Arbeitsort, Tätigkeitsbeschreibung, Vergütung, Arbeitszeit, Urlaubsanspruch, Kündigungsfristen und anwendbare Tarifverträge.
Mit vertrag.io erstellst du einen rechtssicheren Arbeitsvertrag in wenigen Minuten – inklusive aller Pflichtangaben nach aktuellem deutschen Arbeitsrecht.
Die wichtigsten Klauseln im Arbeitsvertrag
Tätigkeitsbeschreibung & Arbeitsort
Was genau sind die Aufgaben? Wo wird gearbeitet (Büro, Homeoffice, mobil)? Je präziser, desto weniger Missverständnisse über Aufgabenbereich.
Vergütung & Zahlungsmodalitäten
Bruttogehalt, Auszahlungstermin, Sonderzahlungen (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld), Bonus-Regelungen. Muss den aktuellen Mindestlohn (12,82 €/h) einhalten.
Arbeitszeit & Überstunden
Wöchentliche Stundenzahl, Gleitzeit oder feste Zeiten, Überstundenregelung (bezahlt, Freizeitausgleich oder pauschal abgegolten). Arbeitszeitgesetz beachten.
Probezeit & Kündigungsfristen
Probezeit max. 6 Monate, Kündigung während Probezeit mit 2 Wochen. Nach Probezeit: gesetzliche Staffelung (1-7 Monate je nach Betriebszugehörigkeit).
Urlaubsanspruch
Gesetzlicher Mindest: 20 Tage bei 5-Tage-Woche. Üblicher Standard: 25-30 Tage. Urlaubsjahr, Übertragungsregelung, Verfall am 31.3. des Folgejahres.
Verschwiegenheit & Wettbewerbsverbot
Geheimhaltungspflicht für Geschäftsgeheimnisse während und nach der Anstellung. Nachvertragliches Wettbewerbsverbot nur mit Karenzentschädigung (min. 50% des Gehalts) wirksam.
Häufige Fehler beim Arbeitsvertrag
Pflichtangaben nach §2 NachwG fehlen – seit 1.8.2022 drohen Bußgelder bis 2.000 € pro Verstoß.
Überstunden pauschal abgegolten ohne konkrete Stundenanzahl – Klausel ist unwirksam, alle Überstunden müssen extra vergütet werden.
Probezeit länger als 6 Monate vereinbart – nicht zulässig ohne Tarifvertrag.
Wettbewerbsverbot ohne Karenzentschädigung – unverbindlich und nicht durchsetzbar.
So erstellst du deinen Vertrag mit vertrag.io
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Wähle die passende Vorlage oder starte mit einem leeren Template. Der AI-Assistent erstellt auf Wunsch den Erstentwurf.
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Fülle Kundenname, Vergütung, Laufzeit und alle weiteren Details aus – der Vertrag aktualisiert sich in Echtzeit.
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Häufige Fragen
Was sind die Pflichtangaben nach §2 NachwG?
Seit August 2022 müssen Arbeitgeber am ersten Arbeitstag schriftlich festhalten: Parteien, Arbeitsbeginn, Arbeitsort, Tätigkeit, Vergütung inkl. Zuschläge, Arbeitszeit, Urlaub, Kündigungsfristen und Hinweis auf anwendbare Tarifverträge. Bei Verstoß drohen Bußgelder bis 2.000 €.
Wie lang darf die Probezeit sein?
Maximal 6 Monate. Während der Probezeit gilt eine verkürzte Kündigungsfrist von 2 Wochen. Eine längere Probezeit ist nur in bestimmten Tarifverträgen möglich.
Muss ich Überstunden extra bezahlen?
Grundsätzlich ja. Pauschalklauseln wie 'Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten' sind nur wirksam, wenn eine konkrete Höchststundenzahl genannt wird (z.B. bis 10 Überstunden/Monat). Sonst müssen alle Überstunden vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen werden.
Was ist beim Homeoffice-Arbeitsvertrag zu beachten?
Homeoffice muss explizit vereinbart werden, inkl. Arbeitsort (Wohnung), Ausstattungspflichten des Arbeitgebers, Kostenerstattung (Strom, Internet) und Arbeitszeitkontrolle. Seit 2025 gibt es keinen generellen Rechtsanspruch auf Homeoffice.
Kann ich befristete Arbeitsverträge abschließen?
Ja, aber mit Einschränkungen. Eine sachgrundlose Befristung ist bis zu 2 Jahre möglich (maximal 3 Verlängerungen). Mit Sachgrund (z.B. Elternzeitvertretung, Projektarbeit) auch länger. Achtung: Kettenbefristungen können sittenwidrig sein.
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